Praxisablauf, Kosten und Behandlungsspektrum

1. Anmeldung zum Erstgespräch

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte über das Kontaktformular oder buchen Sie einen Termin über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel.: 116 117 oder https://www.116117-termine.de/). Anschließend erhalten Sie von mir eine Rückmeldung per E-Mail oder per Telefon. Letzteres im Rahmen eines kurzen telefonischen Sondierungsgesprächs, welches der Ersteinschätzung dient. Sofern die Grundvoraussetzungen für eine mögliche Behandlung gegeben sind, erhalten Sie einen Platz auf der Warteliste.

2. Behandlungsunterlagen

Vor dem ersten persönlichen Kontakt müssen alle relevanten Unterlagen – insbesondere der Patientenaufnahmebogen – ausgefüllt werden und spätestens zur Erstvorstellung vorgelegt werden. Diese müssen bei minderjährigen Patient:innen von allen sorge- und einwilligungsberechtigten Personen unterschrieben werden.

Aktuelle Dokumente

3. Psychotherapeutische Sprechstunde & Probatorik

Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde findet ein ausführliches Erstgespräch zur diagnostischen Einschätzung, zum Anliegen und zu organisatorischen Fragen statt. Ein entsprechender Versicherungsnachweis über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss vorgelegt werden. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich. Bei gegebener Indikation folgen bis zu zwei weitere Sitzungen, ggf. mit testpsychologischer Diagnostik und Gesprächen mit Eltern oder Bezugspersonen. Den Abschluss bildet ein gemeinsames Auswertungsgespräch. Bei behandelbarem Bedarf kann im Anschluss die Probatorik beginnen. Dafür ist ein ärztliches Konsil erforderlich, um organische Ursachen auszuschließen. In 2 bis 4 Sitzungen werden Therapieziele besprochen, die Passung geprüft und das Arbeitsbündnis erprobt.

4. Gruppenpsychotherapie

Neben der Einzeltherapie wird derzeit auch eine Gruppenpsychotherapie etabliert. Die Behandlungsvoraussetzung hierzu wird im Rahmen des Erstgespräches geklärt und ggf. indiziert. Für die Planung und Etablierung weiterer Gruppenangebote stehe ich gerne zur Verfügung.

Aktuelle Gruppenpsychotherapien finden Sie bald hier.

5. Online-Psychotherapie & hybride Psychotherapie

Psychotherapeutische Gespräche sind auch ausschließlich online möglich – für Jugendliche, junge Adoleszente und Heranwachsende ab etwa 14 Jahren. Ein hybrides Vorgehen (Online- und Präsenzpsychotherapie) hat sich ebenfalls als sehr wirksam erwiesen und ist unbedingter Bestandteil der von mir angebotenen Psychotherapie. Um eine umfassende und kontinuierliche psychotherapeutische Versorgung zu gewährleisten, wird daher die Bereitschaft zur Online-Psychotherapie vorausgesetzt. Auch telefonische Besprechungen sind möglich. Im Rahmen der Online-Therapie können auch Konferenztermine genutzt werden, sodass beispielsweise Eltern oder andere Bezugspersonen unabhängig von ihrem Standort gemeinsam an einem Gespräch teilnehmen können.

Aktuelle Online-Psychotherapie-Angebote finden Sie bald hier.

6. Termine & Kommunikation

Neue Termine vergebe ich ausschließlich mündlich – telefonisch oder in der Sitzung. Sie erreichen mich Dienstag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr unter 0157 92613748. Sollte ich nicht erreichbar sein, rufe ich zurück, sofern dies psychotherapeutisch notwendig und zeitlich möglich ist. E-Mails an mail@psychotherapie-oesterwinter.de werden ins gesicherte Praxissystem übertragen und anschließend gelöscht. Ich antworte grundsätzlich nicht schriftlich – bitte besprechen Sie Anliegen direkt in der Sitzung. Bei Krankheit oder Reisen kann auf Online-Termine, Telefonate oder elterliche Vertretung ausgewichen werden. Verlässliche Teilnahme ist Voraussetzung für eine wirksame Therapie. Absagen sind bis 16 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich, danach wird ein Ausfallhonorar berechnet.

7. Sprechzeiten & Praxisbetriebsferien

Die Praxis ist aktuell nur dienstags bis freitags besetzt. Die telefonische Sprechzeit ist an diesen Tagen von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Praxisbetriebszeiten richten sich nach den Ferien- und Feiertagen im Bundesland Bayern.

8. Einbezug der Bezugspersonen

In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist die begleitende Einbindung von Bezugspersonen – insbesondere Eltern oder Sorgeberechtigten – ein fester und unverzichtbarer Bestandteil der Behandlung. Je nach Alter und individueller Reife wird der Patient oder die Patientin in die Entscheidung zur Einbeziehung aktiv einbezogen und muss ggf. zustimmen. Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB bleibt selbstverständlich in jedem Fall vollständig gewahrt.

9. Eltern in Trennung

Für die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist die grundsätzliche Erziehungsfähigkeit beider sorgeberechtigten Elternteile erforderlich. Bei erheblichen elterlichen Dissonanzen, rechtlichen Auseinandersetzungen oder einem nicht tragfähigen Kommunikationsklima kann eine ambulante Psychotherapie kontraindiziert sein. In solchen Fällen ist ggf. eine familiengerichtliche oder sozialpädagogische Klärung bzw. Begleitung notwendig und eine ambulante Psychotherapie womöglich kontraindiziert.

10. Verfahren & Qualitätsmanagement

In meiner Praxis wende ich in der Einzeltherapie primär eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an, die integrativ auch analytische und verhaltenstherapeutische Elemente berücksichtigen kann. Gruppenpsychotherapie findet aktuell im Rahmen zur Zusatzfachkunde als supervidierte Ausbildungsfallbehandlungen im Verfahren Verhaltenstherapie statt. Im Rahmen der Qualitätsforschung erfolgt eine universitäre Begleitung der Therapie (QVA-KJ) – insofern dies gewünscht ist.

11. Schule & Psychotherapie

Feste Wochentermine gibt es nicht. Stattdessen können Termine flexibel im Voraus gemeinsam besprochen und gebucht werden, um individuelle Anpassungen zu ermöglichen, beispielsweise um nicht immer denselben Schulunterricht zu verpassen. Therapieeinheiten finden auch während der Schulzeit (vormittags bis nachmittags) statt. Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung einer Schulfreistellung. Da Psychotherapie eine medizinische Heilbehandlung darstellt, kann sie im Bedarfsfall gegenüber der Schulpflicht vorrangig sein. Eine grundsätzliche Bereitschaft und logistische Möglichkeit, Termine auch während der Unterrichtszeit wahrzunehmen, wird vorausgesetzt. Zu der psychischen Gesundheit gehört auch die Befähigung zu einer gesunden schulischen Teilhabe, wenngleich im Falle einer psychischen Erkrankung der Heilbehandlung Vorrang einzuräumen ist.

12. Kosten: Gesetzlich versicherte Patient:innen

Psychotherapie ist eine medizinisch anerkannte Heilbehandlung nach § 27 SGB V und wird bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt dabei direkt mit der Kasse.

Wichtiger Hinweis: Ein Wechsel der Krankenkasse ist der Praxis umgehend und unaufgefordert mitzuteilen, da andernfalls keine Abrechnung mehr erfolgen kann und die Behandlung bis zur Klärung unterbrochen werden muss und Regressansprüche an Patient:innen weitergeleitet werden.

13. Kosten: Privat versicherte Patient:innen & Selbstzahler:innen

Eine Behandlung von privat oder beihilfeberechtigt Versicherten sowie Selbstzahler:innen erfolgt ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen und auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 630 BGB in Verbindung mit der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für alle psychotherapeutischen Leistungen wird der 3,5-fache Satz der GOP als Regelsatz angesetzt (Beispiel: eine psychotherapeutische Stunde Verhaltenstherapie entspricht 153€). Höhere Steigerungsfaktoren können in Einzelfällen gemäß § 5 GOÄ/GOP (besondere Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umstände der Leistungserbringung) zur Anwendung kommen. Bei privat versicherten oder beihilfeberechtigten Patient:innen entsteht eine unmittelbare Honorarverpflichtung gegenüber der Praxis – unabhängig von einer eventuellen (Teil-)Erstattung durch Ihre Versicherung. Bitte klären Sie eigenverantwortlich vorab, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) übernimmt.

Wichtiger Hinweis: Auch im Rahmen einer privaten Liquidation im Selbstzahlermodus handelt es sich um eine originäre psychotherapeutische Heilbehandlung gemäß § 27 SGB V. Eine solche Behandlung ist – insbesondere im Kontext von Risiko-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen – grundsätzlich anzeigepflichtig, da sie nicht als „anonyme“ Konsultation gelten kann.

14. Behandlungsspektrum

Mein Behandlungsspektrum psychischer Störungen des Kindes-, Jugend- und jungen Erwachsenenalters: In meiner Praxis biete ich psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 Jahre) für bestimmte psychische Störungen an. Die therapeutische Ausrichtung folgt den evidenzbasierten Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten, analytischen und verhaltenstherapeutischen Psychotherapie. Die Behandlung erfolgt indikationsgeleitet ausschließlich bei den im Folgenden genannten Störungsbildern:

Angst- und Belastungsstörungen
  • Generalisierte Angststörung
  • Soziale Phobie, Schulangst, Trennungsangst, Prüfungsangst
  • Spezifische Phobien (z. B. Tierphobie, Spritzenphobie)
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
  • Anpassungsstörungen (z. B. nach Mobbing, Trennung, Schulwechsel, Verlust)
  • Kumulative Belastungssyndrome in psychodynamisch vulnerablen Kontexten
Aufmerksamkeits- und Impulskontrollstörungen
  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
  • Störungen der Impulskontrolle (z. B. Trichotillomanie, Kleptomanie, pathologisches Spielen)
Zwangs- und somatoforme Störungen
  • Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
  • Somatisierungsstörungen / Psychosomatiken
  • Hypochondrische Störung
Entwicklungs- und Regulationsstörungen
  • Enkopresis / Enuresis
  • Schlafstörungen (Insomnie, Pavor nocturnus, Albträume)
  • Frühkindliche Regulationsstörungen (z. B. exzessives Schreien, Fütterstörungen)
  • Selektiver Mutismus
  • Weitere umschriebene Entwicklungsstörungen, insbesondere sprachliche Entwicklungsverzögerungen, soziale Interaktionsstörungen (z. B. Störungen der Sprache/des Sprechens, Aphasien)
Verhaltens- und med