
Start der elektronischen Patientenakte (ePA)
Ab sofort ist die ePA für alle gesetzlichen PatientInnen aktiviert!
Wenn Ihrerseits nicht deaktiviert, muss ich Sie hierüber aufklären, da aktuell noch psychotherapeutische und sensible Daten – trotz Widerspruch zur Befüllung – gespeichert werden.
Aktuell werden, trotz eines Widerspruches ihrerseits, folgende Daten in die ePA übertragen:
Abrechnungsdaten gemäß § 303a SGB V
– Kosten/Leistungserbringerdaten
– Behandlungsdatum
– Fachrichtung der behandelnden Person
– Abgerechnete Ziffern aus dem EBM
– Diagnoseschlüssel (ICD-10)
Nur Sie haben bei Ihrer Krankenkasse die Möglichkeit der Anlegung und Befüllung der ePA zu widersprechen und die vollständige Löschung bei der Krankenkasse zu veranlassen! Dies müssten Sie eigenständig tun.
Daher müssen alle PatientInnen das folgende Dokument unterschrieben an mich zurücksenden.
Dokument-Passwort: nepomuk
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!
