Start der elektronischen Patientenakte (ePA)

Ab sofort ist die ePA für alle gesetzlichen PatientInnen aktiviert!
Wenn Ihrerseits nicht deaktiviert, muss ich Sie hierüber aufklären, da aktuell noch psychotherapeutische und sensible Daten – trotz Widerspruch zur Befüllung – gespeichert werden.

Aktuell werden, trotz eines Widerspruches ihrerseits, folgende Daten in die ePA übertragen:
Abrechnungsdaten gemäß § 303a SGB V
Kosten/Leistungserbringerdaten
Behandlungsdatum
Fachrichtung der behandelnden Person
Abgerechnete Ziffern aus dem EBM
Diagnoseschlüssel (ICD-10)

Nur Sie haben bei Ihrer Krankenkasse die Möglichkeit der Anlegung und Befüllung der ePA zu widersprechen und die vollständige Löschung bei der Krankenkasse zu veranlassen! Dies müssten Sie eigenständig tun.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!